Ihr Ansprechpartner bei der HN GmbH

AGB und Widerrufsbelehrung der HN GmbH

Die Vertragsparteien werden nachfolgend als „Auftragnehmer / wir / uns / Verkäufer“ (=HN GmbH) und als „Auftraggeber / Besteller / Käufer“ bezeichnet. Sofern in diesen AGB von "Verbrauchern" die Rede ist, sind dies natürliche Personen, bei denen der Zweck der Bestellung nicht überwiegend ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, § 13 BGB. "Unternehmer" sind dagegen natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, § 14 BGB.

§ 1 Angebot – Vertragsschluss – auflösende Bedingung

  1. Die AGB gelten für Lieferungen und Leistungen durch unser Unternehmen. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
  2. Der Käufer ist an eine Bestellung eines anzufertigenden Neuwagens drei Wochen gebunden. Befindet sich das Fahrzeug bereits bei uns, was dem Käufer unverzüglich nach der Bestellung mitgeteilt wird, ist der Käufer 14 Tage an seine Bestellung gebunden.
  3. Der Vertrag kommt zu Stande, wenn
    • der jeweilige Pkw-Hersteller gegenüber uns bestätigt, dass der bestellte Pkw in der gewünschten Konfiguration lieferbar ist und
    • wir die Bestellung daraufhin binnen der vorgenannten Frist in Textform mittels einer Auftragsbestätigung bestätigen.
  4. Diese AGB gelten ausschließlich für alle Leistungen des Auftragnehmers an und gegenüber dem Auftraggeber. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Andere Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat.
  5. Ist der Auftraggeber Unternehmer, erkennt er mit der Entgegennahme eines Angebots, einer Auftragsbestätigung, spätestens aber mit der Erteilung eines Auftrags oder der Entgegennahme der Leistung an, dass ausschließlich diese AGB für die gesamten Geschäftsbeziehungen gelten sollen. Die einmal vereinbarten AGB gelten auch für zukünftige Vertragsabschlüsse als vereinbart. Ein Schweigen des Verkäufers auf anderslautende Bestimmungen des Käufers ist nicht als Einverständnis mit dessen Bedingungen anzusehen; deren Geltung wird widersprochen. Jede Abweichung von den AGB des Verkäufers gilt als Ablehnung des Auftrags, eine dennoch – auch unter Vorbehalt – erfolgte Entgegennahme einer Lieferung als Einverständnis mit den AGB des Verkäufers.
  6. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung des Verkäufers in Textform. Dies gilt nicht für individuelle Vertragsabreden im Sinne von § 305b BGB.
  7. Der Käufer verpflichtet sich, die Ansprüche aus dem Kaufvertrag nicht abzutreten und das Fahrzeug nicht innerhalb von 6 Monaten ab Erhalt des Fahrzeugs abzumelden. Erfolgt eine Abmeldung innerhalb von 6 Monaten, verpflichtet sich der Käufer zur Nachzahlung des vertraglich vereinbarten Nachlasses.
  8. Der Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Käufer das Fahrzeug nicht innerhalb der ersten 6 Monate nach Erhalt (Mietzeitraum gemäß abgeschlossenem Mietvertrag) an Dritte veräußert oder dauerhaft ins Ausland verbringt. Eine dauerhafte Verbringung ins Ausland wird angenommen, wenn der PKW innerhalb der 6 Monate über einen Zeitraum von insgesamt mehr als 1 (einen) Monat ins Ausland verbracht wird, soweit mit dem Vermieter des jeweiligen PKW, wie er sich aus dem Mietvertrag ergibt, nichts abweichendes vereinbart worden ist.

§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot

  1. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro, inkl. vom Auftraggeber zu tragender Steuern sowie Abgaben in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, die in der jeweiligen Auftragsbestätigung ausgewiesen werden (z.B. Umsatzsteuer, Zoll).
  2. Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen und der Hersteller nach Vertragsabschluss den Listenpreis ändert. In diesem Fall hat der Verkäufer den Kaufpreis entsprechend der Herstellerpreise zu erhöhen oder zu senken. Dies gilt sinngemäß auch für eine Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 5 %, kann der Käufer durch Erklärung in Textform binnen 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung des Verkäufers, über die Preisänderung vom Vertrag zurücktreten. Bei Lieferung innerhalb von 4 Monaten ab Vertragsabschluss gilt in jedem Fall der im Kaufvertrag vereinbarte Preis.
  3. Ist der Käufer Unternehmer und bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelnd, so gilt obige Preisänderungsregel auch dann, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin oder Auslieferung weniger als 4 Monate liegen.
  4. Die Zahlung der Rechtsgeschäfte erfolgt über Vorkasse.
  5. Für Unternehmer gilt: Stehen mehrere Forderungen gegen den Auftraggeber offen und reicht eine Zahlung des Käufers nicht zur Tilgung sämtlicher Forderungen aus, so erfolgt die Tilgung nach § 366 Abs. 2 BGB, es sei denn, der Käufer erklärt die Tilgung ausdrücklich auf eine Hauptschuld.
  6. Die jeweiligen Überführungskosten für die Lieferung des bestellten Pkw werden in der jeweiligen Bestellung ausgewiesen.
  7. Die Gesamtvergütung wird sofort nach Zugang der Rechnung ohne Skontoabzug fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs.
  8. Für Unternehmer gilt: Ein etwaiges Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht steht dem Auftraggeber nur in Ansehung unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Dies gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht nach § 369 HGB.

§ 3 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

HN GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer
Henrik Niemeyer
Mandy Bührmann
Am Plessen 2
49205 Hasbergen
Telefon: +49 5405/92824-0
E-Mail: mayer@hngmbh.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (HN GmbH, Am Plessen 2, 49205 Hasbergen) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 4 Ausschluss/Erlöschen des Widerrufsrechts für Verbraucher

  1. Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 BGB u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
  2. Bestellt der Kunde einen Neuwagen und konfiguriert diesen individuell nach seinen Wünschen, besteht kein Widerrufsrecht gem. § 312g Abs. 2 BGB.

§ 5 Lieferung / Verzug / Höhere Gewalt

  1. Die Lieferung erfolgt bei Unternehmern ab Werk (EXW – ex works; Incoterms 2020).
  2. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf bei einer Versandschuld der Liefergegenstand an die zum Transport vorgesehene Person übergeben wurde. Bei Eigentransport oder bei Versendung ab Werk dann, wenn der Pkw oder Kaufgegenstand unsere Betriebsstätte verlassen hat oder bei einer Holschuld die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
  3. Sofern gesondert eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Wenn der Pkw oder Kaufgegenstand ohne ein Verschulden des Verkäufers nicht rechtzeitig abgesendet werden kann, gelten die Lieferzeiten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.
  4. Die Lieferfrist ergibt sich, soweit vereinbart, aus der jeweiligen Bestellung und beginnt mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung. Für den Fall, dass der Auftraggeber vorleistungspflichtig ist, nicht vor Eingang der Zahlung auf dem vereinbarten Konto.
  5. Teillieferungen bei Bestellung mehrerer Pkw sind zulässig, wenn diese unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Kunden zumutbar sind (§ 308 Nr. 4 BGB) und die Teillieferung im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks für den Kunden verwendbar ist.
  6. Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen für die Erbringung unserer vertraglich geschuldeten Lieferung/Leistung eine Lieferung/Leistung unserer Vorlieferanten trotz ordnungsgemäßer und ausreichender entsprechender Eindeckung [kongruente Eindeckung] vollständig oder teilweise nicht, nicht richtig, oder nicht rechtzeitig, oder treten Ereignisse Höherer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer [d.h. mit einer Dauer von länger als 14 Kalendertagen] ein, so werden wir den Kunden unverzüglich schriftlich informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung oder Teillieferung um die Dauer der Behinderung herauszuziehen. Der Höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Pandemien, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen z. B. Feuer, Wasser oder Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind, gleich.

§ 6 Leistung / Leistungszeit / Rücktritt / Abnahme

  1. Berücksichtigt der Verkäufer nach Übersendung der Auftragsbestätigung Änderungswünsche des Käufers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.
  2. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind.
  3. Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn über die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers im Nachhinein ungünstige Umstände bekannt werden, wie insbesondere Zahlungsverzug i.H.v. 25 % der fälligen Verbindlichkeiten bezüglich Forderungen des Verkäufers, Zahlungseinstellung, überwiegend fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Protest eines vom Käufer einzulösenden Schecks oder Wechsels.
  4. Ansonsten ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt oder eine Vermögensauskunft nach § 802c ZPO abgegeben hat oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
  5. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Geschieht dies nicht, kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Bruttokaufpreises. Wenn der Käufer nachweist, dass der Schaden wesentlich geringer oder nicht entstanden ist, ist der Schadensersatz entsprechend zu mindern. Der Verkäufer ist berechtigt, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn er diesen nachweisen kann.

§ 7 Haftung/Gewährleistung/Verjährung

  1. Für Verbraucher gilt: Wir haften nach den gesetzlichen Ansprüchen.
  2. Für Unternehmer gilt:
    • Wir sind nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Uns steht das Recht zu, die Nacherfüllung zwei Mal durchzuführen. Danach kann der Käufer nach seiner Wahl gesetzliche Gewährleistungsansprüche geltend machen.
    • Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lieferungen unverzüglich zu untersuchen. Die Feststellung von Mängeln muss dem Verkäufer binnen einer Ausschlussfrist von einer Woche unter Angabe der konkreten Beanstandung in Textform gemeldet werden. Die Frist beginnt bei offenen Mängeln mit der Übergabe, bei verdeckten mit der Entdeckung. Nach Ablauf der Frist ohne eine Rüge von Mängeln sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
    • Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei Kaufverträgen über neu hergestellte Sachen verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung/Bereitstellung der Ware. Beim Verkauf gebrauchter Sachen werden Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, wenn der Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Käufers.
    • Sonstige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen oder aus unerlaubten Handlungen, sind ausgeschlossen, wenn dem Auftragnehmer, seinen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz anzulasten sind. Soweit hierbei wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten, d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) verletzt wurden, haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
    • Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  3. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 %, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des vereinbarten Kaufpreises begrenzt. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Für Verbraucher gilt: Wir behalten uns das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
  2. Für Unternehmer gilt:
    • Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt bis zur vollständigen Erfüllung aller gegenwärtigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer.
    • Der Auftraggeber ist zur Verarbeitung der gelieferten Ware im Rahmen seines regelmäßigen Geschäftsbetriebs berechtigt. Die Verarbeitung der Ware erfolgt für den Auftragnehmer, ohne ihn zu verpflichten; die neuen Sachen werden Eigentum des Auftragnehmers. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Auftragnehmer gehörenden Waren erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der neu hergestellten Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Sollte das Eigentum des Auftragnehmers trotzdem untergehen und der Auftraggeber (Mit-) Eigentümer werden, so überträgt er schon jetzt auf den dies annehmenden Auftragnehmer sein Eigentum nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen als Sicherheit. Der Auftraggeber hat in allen genannten Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Auftragnehmers stehenden Sachen für diesen unentgeltlich zu verwahren. Die Veräußerungsermächtigung des Auftraggebers erlischt automatisch mit einem bei ihm durchgeführten fruchtlosen Zwangsvollstreckungsversuch, bei Protest eines von uns einzulösenden Schecks oder Wechsels sowie bei Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers. Im Übrigen sind andere Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung und Sicherungsübereignung unzulässig und führen zu einem Veräußerungsverbot. Der Auftraggeber tritt bereits jetzt an den dies annehmenden Auftragnehmer alle aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in verarbeitetem und unverarbeitetem Zustand entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten ab. Im Falle der Veräußerung von verarbeiteter, verbundener, vermischter oder vermengter Vorbehaltsware erwirbt der Auftragnehmer den erstrangigen Teilbetrag, der dem prozentualen Anteil des Rechnungswertes seiner gelieferten Ware zzgl. eines Sicherheitsaufschlags von 5 % entspricht.
    • Der Auftragnehmer ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen Widerrufs durch den Auftraggeber berechtigt, die an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen im regelmäßigen Geschäftsbetrieb einzuziehen. Der Auftragnehmer wird von seiner Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen – auch gegenüber Dritten – vereinbarungsgemäß nachkommt. Tritt der Auftraggeber seine Anschlussforderung an ein Factoring-Institut im Rahmen eines sogenannten echten Factorings unter Übernahme des Delkredererisikos ab, tritt der Auftraggeber seine Ansprüche gegen das Factoring-Institut auf Auszahlung des Factoring-Erlöses an den Auftragnehmer ab und verpflichtet sich, dem Factoring-Institut unverzüglich nach Rechnungsstellung durch die Auftragnehmer diese Abtretung anzuzeigen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu. Der Käufer ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Auftragnehmer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungen usw., auszuhändigen und dem Auftragnehmer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
    • Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich zu informieren. Eine sodann vorzunehmende Verarbeitung, Einbau, Verbindung oder Umbildung (§§ 946, 947, 950 BGB) der noch in unserem Eigentum stehenden Ware ist dem Auftraggeber nur noch mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet.

§ 9 Bildrechte

Alle Urheber- und Nutzungsrechte für Bilder oder Grafiken auf unsere Homepage oder gedruckten Medien liegen bei uns. Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet.

§ 10 Änderung der AGB

  1. Gegenüber Unternehmern gilt: Wir sind berechtigt, diese AGB – soweit sie in das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber eingeführt sind – einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich und die Änderung dem Auftraggeber zumutbar ist. Der Auftraggeber wird unter Mitteilung des Inhaltes über die geänderten Regelungen informiert.
  2. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber nicht binnen sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Textform widerspricht und wir in der Änderungsmitteilung auf diese Folge besonders hingewiesen haben.

§ 11 Rechtswahl, Vertragssprache, Streitbeilegung, Gerichtsstand

  1. Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen, des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
  2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Alternative Streitbelegung: Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  3. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit dem Käufer, einschließlich Wechsel- und Urkundenprozessen, unser Geschäftssitz.

Hasbergen, Juni 2023

AGB und Verbraucherinformationen der HN GmbH als PDF herunterladen

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